DOA-Prozess

Apple räumt keinen grundsätzlichen DOA Prozess ab Endkundenkaufdatum ein. Unter gewissen Voraussetzungen (Seriennummer nicht älter als 90 Tage ab Kaufdatum ALSO@APPLE) kann ALSO anhand der Seriennummer prüfen, ob ein Produkt im Einzelfall gegen Gutschrift retourniert werden kann. Die Prüfung bitte über dpp-ch@also.com beantragen.

Bitte geben Sie folgende Angaben an:

  • Aussagefähige Fehlerbeschreibung
  • Seriennummer
  • Rechnungs- oder Lieferscheinnummer von ALSO
  • Kaufbeleg des Endkunden
  • Deutliche Fotografie bei sichtbaren Mängeln

Allgemein gilt

Fehlendes Zubehör bei Neugeräten

  • Innerhalb 90 Tage ab Kaufdatum
  • Anruf Apple Support im Namen des Endkunden
  • Apple Produkt wird auf Endkunden registriert
  • Zubehör geht direkt an den Endkunden
  • Keinesfalls Zubehör vor Ort austauschen, da ansonsten keine Möglichkeit mehr besteht das fehlende Zubehör bei Apple anzufordern!
  • Eine Nachlieferung von Zubehör über ALSO Schweiz AG ist nicht möglich, da diese Artikel teilweise nicht für die Distribution bei Apple bestellbar sind. Fehlendes Zubehör daher grundsätzlich über den Apple Support anfordern.
  • Kulanzrücknahmen defekter Geräte gegen Gutschrift oder Ausgabe von Austauschgeräten über den Händler sind allein deren individuelle Entscheidung und müssen von ALSO Deutschland nicht zur Gutschrift zurückgenommen werden!